Ballistol Verteidigungsspray Pfeffer KO
Tierabwehrspray:
- Enthält 11 % natürliches, hochaggressives Pfefferkonzentrat (OC)
- Macht Angreifer sofort handlungsunfähig
- Einfach in der Handhabung, effektiv in der Wirkung
- Mit praktischem Gürtelclip und Anhängeöse
- Frei verkäuflich ohne Altersnachweis
- Sprühnebel bis zu 3 Meter
- Mit Panikverschluss, der unabsichtliches Sprühen verhindert - Schutzklappe mit Federfunktion zum einfachen Auslösen
Rechtliche Lage in Deutschland:
Pfeffersprays müssen eindeutig als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sein. In Notwehr oder Nothilfe, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem abzuwenden, dürfen Pfeffersprays, wie auch andere Utensilien in greifbarer Nähe, gegenmenschliche Angreifer eingesetzt werden. Hier ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wer aber ein Pfefferspray anwendet, ohne ernsthaft in Gefahr gewesen zu sein, begeht gefährliche Körperverletzung und somit eine Straftat. Dies trifft auch dann zu, wenn zu lange oder zu intensiv „gesprüht „wird, d. h. der Übeltäter bereits wehrlos am Boden liegt und aus Angst, Panik oder gar Rachsucht weiter „besprüht“ wird. Tierabwehrsprays sind nicht im Waffengesetz erfasst, somit keine Waffen und damit ohne Altersbeschränkung frei verkäuflich. Notwehr (StGB § 32 ff.): Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nichtrechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.