Ballistol Tierabwehrspray Pfeffer-KO (Jet)
Hochwirksames Verteidigungsspray für Tierabwehr und Selbstschutz
Das Ballistol Pfeffer-KO (Jet) ist ein extrem starkes Pfefferspray zur Tierabwehr und Selbstverteidigung, ausgestattet mit 11 % OC (Oleoresin Capsicum) und bis zu 1 Mio Scoville Heat Units. Das Mittel ist speziell als nicht-brennbares Jet-Spray ausgelegt, wodurch es auch in geschlossenen Räumen sicher eingesetzt werden kann.
Einfache Anwendung und hohe Effektivität
Der konzentrierte Strahl aus Cayenne-Pfeffer-Konzentrat in Lebensmittelqualität erreicht eine Sprühweite von bis zu 4 m. Die Wirksubstanz reizt Schleimhäute und Atemwege sofort, was Husten und temporäre Orientierungslosigkeit verursachen kann.
Rechtliche Lage in Deutschland:
Pfeffersprays müssen eindeutig als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sein. In Notwehr oder Nothilfe, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem abzuwenden, dürfen Pfeffersprays, wie auch andere Utensilien in greifbarer Nähe, gegenmenschliche Angreifer eingesetzt werden. Hier ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wer aber ein Pfefferspray anwendet, ohne ernsthaft in Gefahr gewesen zu sein, begeht gefährliche Körperverletzung und somit eine Straftat. Dies trifft auch dann zu, wenn zu lange oder zu intensiv „gesprüht „wird, d. h. der Übeltäter bereits wehrlos am Boden liegt und aus Angst, Panik oder gar Rachsucht weiter „besprüht“ wird. Tierabwehrsprays sind nicht im Waffengesetz erfasst, somit keine Waffen und damit ohne Altersbeschränkung frei verkäuflich. Notwehr (StGB § 32 ff.): Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nichtrechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.